Welche E-Rechnungsfehler kann ich selbst beheben?

Die wichtigste Entscheidung lautet: Ist ein tatsächlicher Rechnungswert falsch oder erzeugt die Software eine technisch falsche XML-Struktur?

Häufig selbst behebbar

  • fehlende Käuferreferenz oder Leitweg-ID,
  • unvollständige Kunden- oder Verkäuferanschrift,
  • fehlende Bestell-, Vertrags- oder Projektreferenz, sofern sie tatsächlich vorliegt,
  • falsches Rechnungs- oder Leistungsdatum,
  • unvollständige Zahlungsbedingungen oder Bankverbindung,
  • fehlende Artikel-, Mengen- oder Steuerangaben, wenn der Geschäftsvorfall eindeutig ist.

Ändern Sie solche Werte nur anhand realer Stammdaten, Belege und Vereinbarungen.

Meist ein Fall für den Softwareanbieter

  • falsches XML-Wurzelelement oder Namespace,
  • nicht erlaubte zusätzliche XML-Elemente,
  • leere Elemente, die der Export automatisch erzeugt,
  • falsche Reihenfolge oder Kardinalität von XML-Strukturen,
  • Schema- und Datentypfehler trotz korrekter Eingabe,
  • Probleme mit eingebetteten Anhängen, Signaturen oder Profilkennungen,
  • viele neue Fehler unmittelbar nach einem Softwareupdate.

Sensible Angaben schützen

Steuerkennungen, Steuerkategorien, Steuerbefreiungsgründe, Kontodaten, Mandatsreferenzen und Teilnehmerkennungen dürfen nicht erfunden oder nur zur Beseitigung eines Validatorfehlers geändert werden.

Das sollte eine Supportanfrage enthalten

  1. vollständiger Fehlercode und Meldung,
  2. verwendetes Rechnungsformat und Profil,
  3. Validator mit Versionsstand,
  4. betroffener XML-Pfad, falls vorhanden,
  5. Version der Rechnungssoftware,
  6. ob der Fehler vor einem Update bereits auftrat.

Übermitteln Sie eine vollständige Rechnung nur über einen vom Anbieter vorgesehenen sicheren Kanal.

Nach jeder Änderung

Erzeugen Sie die Datei aus der Rechnungssoftware neu. Vermeiden Sie dauerhafte manuelle XML-Korrekturen, weil sie beim nächsten Export verloren gehen und fachliche Zusammenhänge beschädigen können.

Quellen und geprüfter Stand

Diese Übersicht wurde am 30.07.2026 anhand der folgenden offiziellen Quellen geprüft:

Hinweis: Diese Seite bietet technische Orientierung und ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung.