Die Leitweg-ID gehört zum Rechnungsempfänger. Rechnungssteller benötigen keine eigene Leitweg-ID und dürfen keinen Wert erfinden.
Wozu dient die Leitweg-ID?
Die Leitweg-ID ermöglicht die eindeutige Adressierung und Weiterleitung einer E-Rechnung an einen öffentlichen Rechnungsempfänger. Bei der Bundesverwaltung wird sie in der XRechnung im Feld Käuferreferenz (BT-10) übermittelt.
Woher bekomme ich die Leitweg-ID?
Der öffentliche Auftraggeber teilt die Leitweg-ID dem Rechnungssteller mit. Fehlt sie, sollte sie beim Auftraggeber oder bei der im Auftrag genannten Kontaktstelle erfragt werden.
Übernehmen Sie die Kennung exakt. Entfernen Sie keine Bestandteile und ergänzen Sie keine selbst erzeugte Prüfziffer.
Wo trage ich sie ein?
Die Bezeichnung hängt von der Rechnungssoftware ab. Typische Feldnamen sind „Leitweg-ID“, „Käuferreferenz“, „Buyer reference“, „Behördenreferenz“ oder „Auftraggeberreferenz“.
Prüfen Sie zuerst die Kunden- beziehungsweise Empfängerstammdaten und anschließend die konkrete Rechnung. Manche Programme speichern die Angabe pro Kunde, andere pro Auftrag oder Rechnung.
Nicht mit anderen Kennungen verwechseln
Die Leitweg-ID ist nicht automatisch die elektronische Adresse des Käufers, eine Peppol-Teilnehmerkennung, eine Bestellnummer, eine Vertragsnummer oder Ihre eigene Steuernummer. Diese Informationen können in anderen Feldern benötigt werden.
Sicherer Korrekturablauf
- Fehlercode und Meldung sichern.
- Empfänger und konkreten Auftrag prüfen.
- Leitweg-ID beim Auftraggeber bestätigen lassen.
- Im vorgesehenen Feld der Software eintragen.
- Rechnung neu erzeugen und vollständig validieren.
Quellen und geprüfter Stand
Diese Übersicht wurde am 30.07.2026 anhand der folgenden offiziellen Quellen geprüft:
Hinweis: Diese Seite bietet technische Orientierung und ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung.